Der Verkauf an ein Beteiligungsunternehmen bietet
Vorteile gegenüber anderen Verkaufsalternativen
Der Fall eines Verkaufes an einen Wettbewerber (im Vergleich zum Verkauf an ein Beteiligungsunternehmen)
Der Verkauf an einen Wettbewerber führt häufig zur Integration des übernommenen in das übernehmende Unternehmen, wohingegen das Unternehmen beim Verkauf an einen Finanzinvestor zumeist seinen eigenständigen Charakter behält. Die Integration geht typischerweise mit der Realisation von Synergien einher, d.h. Funktionen werden zusammengelegt, Werke verlegt und Mitarbeiter eingespart. Eine Investorengruppe kann nur dann Synergien realisieren, wenn Sie mehrere Unternehmen einer Branche konsolidiert
Ein Wettbewerber könnte ein Kaufinteresse vortäuschen, um an wettbewerbsrelevante Informationen zu gelangen – diese Gefahr ist bei reinen Finanzinvestoren in der Regel nicht gegeben
In sich stark konsolidierenden Branchen kann der Verkauf an einen Wettbewerber allerdings im Einzelfall die für das eigene Unternehmen richtige Entscheidung sein
Der Börsengang, als
Alternative zum Verkauf an eine Investorengruppe, hat gerade bei kleineren mittelständischen Unternehmen oft einige Nachteile
Der Börsengang ist ein langwieriger und komplizierter Prozess:
„Börsenreife“ - Mindestvoraussetzungen an das Berichtswesen
Bindet erhebliche Managementkapazität
Der Börsengang selbst, aber auch die künftig fortlaufende Publizitätspflicht und Investorrelationstätigkeit sind kostenaufwendig
Der Wettbewerb erhält durch die Publizitätspflicht einen detaillierten Einblick in das Unternehmen
Die Öffentlichkeit erfährt den Wert des Unternehmens und damit, wer und wie wohlhabend die Eigentümer sind
Ein Verkauf von Anteilen über die Börse unterliegt vielen Einschränkungen:
Alteigentümer dürfen häufig erst nach einer „Lock-Up“ Periode, die üblicherweise 6-12 Monate dauert, ihre verbliebenen Aktien veräußern
Meist erreichen mittelständische Unternehmen nur ein sehr geringes Handelsvolumen – der Verkauf größerer Aktienpakete über die Börse ist häufig nicht oder zumindest nicht kurzfristig möglich
Fondsgesellschaften und Pensionskassen, die vom Volumen her
größten Investoren am Aktienmarkt, unterliegen sehr häufig Beschränkungen bezüglich der Unternehmen, die sie kaufen dürfen, zum Beispiel oft nur große Gesellschaften,
die Mitglied großer Indizes
(zum Beispiel Dax30 oder Stoxx50) sind
Die Analysten der Banken schenken kleinen Unternehmen meist weniger Aufmerksamkeit und berichten nicht oder wenig über sie
Als Mehrheitsgesellschafter, Geschäftsführer oder Aufsichtsrat unterliegt man erheblichen Beschränkungen, was den Kauf und Verkauf von Aktien des eigenen Unternehmens angeht (Insider Trading)
Investoren bevorzugen Börsengänge, bei denen der Hauptanteil des eingeworbenen Kapitals dem Unternehmen zufließt und für konkrete Wachstums- und Geschäftserweiterungsprojekte verwendet wird
Der Markt für IPOs ist seit 2001 sehr schwierig, die Zahl der Neuemissionen auf niedrigen Niveau.